AGB für Stein-, Dach-, Fassaden- und Gartenleistungen
Hinweis: Diese AGB sind ein anwaltlich noch zu prüfender Entwurf und decken die wesentlichen Punkte für ein deutsches Handwerksdienstleistungsgeschäft ab. Vor produktivem Einsatz wird eine rechtliche Prüfung durch eine im Werkvertragsrecht spezialisierte Kanzlei dringend empfohlen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Landschaftsbau Klehr, Inhaber Gabriel Klehr, Vahrenwalder Straße 269A, 30179 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer") und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(3) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit Klauseln nur für eine der Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Anfragen über das Online-Kontaktformular auf www.landschaftsbau-klehr.com sind kein Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(3) Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Handwerksbetriebs nach dem anerkannten Stand der Technik.
(4) Kostenlose Probefläche: Im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung reinigen wir auf Wunsch 1 m² als Demonstration kostenlos. Diese Probe dient ausschließlich der unverbindlichen Demonstration und stellt keine Zusicherung eines bestimmten Endergebnisses auf der Gesamtfläche dar.
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (§§ 286, 288 BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei größeren Aufträgen Anzahlungen oder Abschlagszahlungen entsprechend Bautenstand zu verlangen.
(5) Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(1) Im Rahmen der Frühlingsaktion 2026 gewährt der Auftragnehmer einen Rabatt von 25 % auf die jeweils ausgewiesenen Listenpreise für die in § 3 genannten Leistungen.
(2) Die Aktion ist zeitlich befristet. Der Aktionsrabatt setzt einen schriftlichen Auftrag innerhalb des Aktionszeitraums voraus. Das Datum der Auftragsbestätigung ist maßgeblich.
(3) Die Aktion ist nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar.
(4) Während der Aktion entfallen die Anfahrtskosten für Ihre Region.
Der Kunde hat folgende Mitwirkungspflichten:
Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich die Ausführungsfristen entsprechend. Mehraufwände durch unterlassene Mitwirkung können gesondert berechnet werden.
(1) Vereinbarte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, dauerhafte Regenperioden, behördliche Anordnungen) oder ungünstigen Witterungsbedingungen verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
(3) Die Arbeiten erfolgen in der Regel Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 19:00 Uhr. Abweichungen sind nach vorheriger Absprache möglich.
(4) Bei Wetterabhängigen Arbeiten (Beschichtungen, Versiegelungen) behält sich der Auftragnehmer vor, Termine kurzfristig zu verschieben, wenn die Witterung eine fachgerechte Ausführung nicht erlaubt.
(1) Die Leistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Kunden, durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll oder konkludent durch Inbenutzungnahme.
(2) Auf Wunsch des Kunden wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll mit Fotodokumentation erstellt.
(3) Bei wesentlichen Mängeln kann der Kunde die Abnahme verweigern. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; diese sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und werden vom Auftragnehmer zeitnah behoben.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Werkleistungen 5 Jahre bei Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) und 2 Jahre bei sonstigen Werkleistungen ab Abnahme.
(3) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl des Auftragnehmers.
(4) Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Verschleiß, Witterungseinflüsse oder fehlende Pflege durch den Kunden entstehen, sind keine Mängel.
(1) Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewährt der Auftragnehmer auf bestimmte Versiegelungs- und Beschichtungsleistungen eine freiwillige Schutz-Garantie von 3 Jahren ab Abnahme.
(2) Die Schutz-Garantie umfasst die Wirkung der Versiegelung gegen normale Witterungseinflüsse, Algen- und Moosbildung sowie Verfärbungen. Sie tritt zusätzlich zu — und nicht anstelle von — den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
(3) Die Schutz-Garantie wird gesondert schriftlich vereinbart und bestätigt. Sie umfasst nicht:
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(4) Der Auftragnehmer hat eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g i.V.m. § 355 BGB, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Landschaftsbau Klehr, Gabriel Klehr, Vahrenwalder Str. 269A, 30179 Hannover, Telefon 0511 · 105 908 40, E-Mail landschaftsbau-klehr@web.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen.
Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vollständig erbracht wurde und Sie zugleich Ihre Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben (§ 356 Abs. 4 BGB).
(1) Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück (außerhalb des Widerrufsrechts nach § 12), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschalierte Aufwandsentschädigung zu verlangen:
(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Diese ist Bestandteil dieser AGB.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Hannover.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.